LAG Hessen: Eine private Diensthandynutzung des Arbeitnehmers berechtigt den Arbeitgeber im Einzelfall zur fristlosen Kündigung. Im vorliegenden Fall hatte ein Hubwagenfahrer im Rahmen seins Erholungsurlaubes ausgiebig (über 100 Verbindungen) mit
Auch der Holzklau ist ein Kündigungsgrund Eine 28-jährige Betriebszugehörigkeit wiegt nicht den Diebstahl einer Holzladung im Wert von etwa 400 Euro auf. Bei einer derart vermögensschädigenden Handlung zu Lasten des