“Arbeitsrecht für Nicht-Juristen” – über 150 zufriedene Teilnehmer im Jahr 2012 belegen den Erfolg des Lehrgangskonzepts der Forum Verlag Herkert GmbH. Die Brisanz des Themas bleibt unverändert: Ohne solide Kenntnisse
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur Elternzeit, Dauer der Elternzeit, Kündigungsschutz, Einkommen während der Elternzeit, Höhe des Elterngeldes und Arbeitsmöglichkeiten während der Elternzeit 1. Dauer der Elternzeit Nach der
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, beantwortet häufige Fragen von Arbeitnehmern bei Erhalt einer Kündigung. Ich habe eine Kündigung erhalten. Ich würde die Kündigung akzeptieren, aber nur wenn ich eine Abfindung
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin: Vorsicht bei Abfindungszahlungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrages. Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung.
Die exzessive private Internetnutzung während der Arbeitszeit kann eine (fristlose) Kündigung sogar ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin. Selbst wenn in einem Unternehmen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zu den Anforderungen an die Gestaltung wirksamer Arbeitsverträge. Arbeitsverträge sollten nur notwendige, wirksame und zweckmäßige Regelungen enthalten. Wirksame Regelungen in Arbeitsverträge – schaffen Rechtssicherheit
Darf mein Chef bestimmen, welche Unterwäsche ich tragen muss? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Kleider machen Leute, das wussten wir bereits. Kleider machen aber auch
Kündigung erhalten- was nun? Wie erhält man eine möglichst hohe Abfindung? Häufige Fragen von Arbeitnehmern bei Erhalt einer Kündigung beantwortet für Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Ich habe
Die Aufforderung durch den Arbeitgeber, an einem Deutschkurs teilzunehmen, um arbeitsnotwendige Sprachkenntnisse zu erwerben, stellt als solche keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht