Die Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt nachhaltig verändert. Weiter vorangetrieben wird diese Entwicklung durch Digitalisierung und Globalisierung. Die Arbeit im Homeoffice ist für viele zur Normalität geworden. Doch wie sieht die
Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen direkten Weg vom Bett an seinen Homeofficearbeitsplatz stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. (Leitsatz der Verfasserin) BSG vom 08.12.2021- B 2 U 4/21
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Keine Freistellung vor behördlichem Beschäftigungsverbot Ab dem 15. März 2022 gilt gemäß § 20 a Infektionsschutzgesetz die “einrichtungsbezogene Impfpflicht”: Konkret bedeutet dies die Pflicht der Mitarbeiter zur Vorlage
Arbeitnehmer*innen, die mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, haben keinen individuell durchsetzbaren Anspruch auf Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gegen den Arbeitgeber. (Leitsatz der Verfasserin) BAG, Urteil
Corona: Keine Impfpflicht für Arbeitnehmer in Pflege- und Gesundheitsberufen, sondern 2G Jetzt ist sie da, die Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 für Arbeitnehmer in Pflege und Gesundheitsberufen. So jedenfalls lautet der allgemeine
1. Eine Betriebsratswahl kann gerichtlich nur abgebrochen werden, wenn der Wahlvorstand bei Einleitung der Wahl offensichtlich nicht im Amt war oder die festzustellenden Mängel im Wahlverfahren zu einer nichtigen Wahl
ARAG Experten geben Tipps, wie die Weihnachtsfeier im Betrieb gelingt Ob mit oder ohne Maske, im Betrieb oder außerhalb, mit 2G oder 3G, ob in Präsenz oder virtuell – nachdem
Betroffene sind Mobbing nicht hilflos ausgesetzt, weiß Anwältin für Arbeitsrecht in Nürnberg NÜRNBERG. Mal läuft es ganz subtil ab, mal wird offen schikaniert: Mobbing am Arbeitsplatz gehört für viele Arbeitnehmerinnen
Die Nichtzulassung von wahlberechtigten Arbeitnehmern zur Wahl berechtigt grundsätzlich lediglich zur Anfechtung der Wahl und führt nicht zu deren Nichtigkeit. Betriebsratswahlen, die vor dem 18.06.2021 durchgeführt worden sind, werden von
Wiederholte Befristung kann rechtsmissbräuchlich sein, erläutert Fachanwältin aus Nürnberg NÜRNBERG. “Immer wieder nur befristet weiterbeschäftigt? Solange der Arbeitgeber einen sachlichen Grund für die Befristung nachweisen kann, sind sogenannte Kettenverträge zulässig”,