Bei Verstößen gegen bestehende Vorschriften der Arbeitsstätten-Verordnung drohen bis zu 5.000 Euro Bußgeld Kassel. – Verstöße des Arbeitsgebers, also des Betreibers einer Arbeitsstätte, gegen geltendes Arbeitsrecht können geahndet werden. Der
Die ASR A2.2 regelt klare Anforderungen an betriebliche Selbsthilfemaßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz Kassel. – Mit Bekanntgabe der neuen Arbeitsstättenregel “Maßnahmen gegen Brände” (ASR A2.2) haben Unternehmen ihre Gefährdungsbeurteilung auch auf