Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Der Aufhebungsvertrag ist ein beliebtes Mittel von Arbeitgebern zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Damit wird eine Kündigung vermieden, die stets
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Die Gruppe ist überschaubar, die sich vor einem Berlinale-Kino einsetzt für die Erhaltung von Siemens-Standorten in Berlin. Am Samstagnachmittag
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen Kündigung durch den Arbeitgeber, Aufhebungsvertrag, Eigenkündigung – So gerät mancher in die Arbeitslosigkeit. Gut, dass es da einen finanziellen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. August 2014 – 2 Sa 100/14. Ausgangslage Der Abschluss arbeitsrechtlicher Aufhebungsverträge
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen Ihnen wird ein Aufhebungsvertrag nahegelegt? Sie wollen einen Anwalt um Rat fragen? Das sind die wichtigsten Tipps aus Sicht
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber einem Arbeitnehmer damit drohen, ihn wegen einer Straftat anzuzeigen. Möglicherwiese steht ein
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen Begründung des Arbeitsverhältnisses Ein Arbeitsverhältnis zu begründen, ist zunächst nicht schwer. Dies kann geschehen durch einen schriftlichen oder auch
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Betriebsbedingte Kündigungen: Bis zum Jahresende 2017 drohen sie hunderten von Mitarbeitern des Versicherungsriesen ERGO. Zurzeit verhandelt die Geschäftsleitung mit
Aufhebungsvertrag und Abfindung? Die Prüfung durch einen Anwalt muss sein! BADEN-BADEN / RASTATT / ACHERN. Arbeitnehmer, denen gekündigt wurde, sollten auf die Unterstützung durch einen Anwalt nicht verzichten. Denn ob
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitgeber haben in der Praxis mitunter aus verschiedenen Gründen ein Interesse daran, den Arbeitnehmer auch nach Ablauf eines halben