Am 10.04.2017 wurde das neue Rundschreiben 3/2017 (GW) der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) veröffentlicht, welches die Verwendung des Video-Ident-Verfahrens detailliert regelt. Das BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW) wird am 15.06.2017 in Kraft