Deutsche Kapitalanleger in der Schweiz müssen sich entscheiden Konstanz, 24. April 2012 – Das am 5. April 2012 unterzeichnete Ergänzungsprotokoll zum Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland ändert nicht nur
Murphys Gesetz für deutsche Kapitalanlagen in der Schweiz – Steuerabkommen mit der Schweiz und Schweizer Bankgeheimnis unter Druck Konstanz, 22. März 2012 – “Alles was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen”