Ausgeschlafene ARAG Experten mit traumhaften Gerichtsurteilen Ausgeschlafene ARAG Experten mit traumhaften Gerichtsurteilen Wer verschläft, fliegt raus? Wer regelmäßig zu spät zur Arbeit kommt, riskiert eine Kündigung. In einem konkreten Fall
Mannheim/Berlin (DAV). Nach dem Tod eines Beamten steht seinem Lebenspartner, der mit ihm in einer eingetragenen “>http://www.familienanwaelte-dav.de> Hinterbliebenenversorgung sei mit der EU-Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie unvereinbar. Die Richtlinie gelte auch für die Hinterbliebenenversorgung