Das Finanzgericht Düsseldorf kassiert die bisherige Meinung der Finanzverwaltung und kennt Wertkontenvereinbarungen für Geschäftsführer steuerlich an (Urteil FG Düsseldorf vom 21.03.2012) Die Düsseldorfer Richter ließen erwartungsgemäß Revision beim Bundesfinanzhof (BFH)