Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Widerspruchsrecht bei Preiserhöhung +++ Bei einseitigen Preiserhöhungen durch den Mobilfunkanbieter haben Kunden stets – auch bei Erhöhungen unter fünf Prozent – ein Widerspruchsrecht. In
Kolonnenspringen: Erhöhtes Haftungsrisiko Kolonnenspringen ist grundsätzlich nicht verboten. Aber: Wer sich nach und nach durch Überholmanöver in einer Autokolonne nach vorn arbeitet, ist trotzdem unter Umständen mitschuldig an einem Unfall
Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, hat bei einem Verkehrsunfall erhöhtes Haftungsrisiko – Verkehrsrecht Dresden Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden Bei Unaufklärbarkeit eines Verkehrsunfalls erfolgt eine Haftungsverteilung von 60 % zu 40 %