Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick +++ Blitzermarathon: Bitte lächeln! +++ Die ARAG Experten weisen alle Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass sie in der Woche vom 15. bis 21. April
(Bildquelle: @Johannes Haas) Seit mehr als 100 Jahren haben Mitarbeiter großer Unternehmen in Deutschland das gesetzlich verankerte Recht auf Mitbestimmung. Die Basis für diesen weltweit fast einmaligen Standortvorteil wurde 1920
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21 – Arbeitgeber müssen Arbeitszeit erfassen (Bildquelle: @iStock_baloon111_1020498134) Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu
Aufgaben des Betriebsrates Der Betriebsrat kümmert sich um die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber der Geschäftsführung. Er soll die Mitarbeiter also schützen. Diese Aufgabe umfasst diverse Bereiche und soll vor allem
Sigrid Britschgi, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Beabsichtigt ein Betriebsrat seine Betriebsratssitzungen online bzw. im Wege der Videokonferenz abzuhalten, hat der Arbeitgeber ihm dafür gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG die
Fabian Wilden, Rechtsanwalt Der Anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Tage, der an die Stelle des Anspruchs auf ein tarifliches Zusatzgeld tritt, wird nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer am Freistellungstag arbeitsunfähig erkrankt
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich ein neuerliches bEM durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines bEM erneut länger als sechs Wochen durchgängig oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt war. (Leitsatz
Erteilt der Verantwortliche (Arbeitgeber) der betroffenen Person (Arbeitnehmer) eine nach Art. 15 DS-GVO gewünschte Auskunft verspätet oder unvollständig, kann die betroffene Person von dem Verantwortlichen Ersatz ihres immateriellen Schadens verlangen.
Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen direkten Weg vom Bett an seinen Homeofficearbeitsplatz stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. (Leitsatz der Verfasserin) BSG vom 08.12.2021- B 2 U 4/21
Arbeitnehmer*innen, die mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, haben keinen individuell durchsetzbaren Anspruch auf Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gegen den Arbeitgeber. (Leitsatz der Verfasserin) BAG, Urteil