Die Grundlage dafür steht im Sozialgesetzbuch, im § 15 Abs. 5 SGB VII, und in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift A1. Was viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht wissen: Auch Arbeitnehmer sind zur
BGV wird erstes Firmenmitglied für die Themen Sicherheit und Risikoaufklärung Der Versicherungskonzern BGV / Badische Versicherungen ist als erstes Unternehmen dem deutsch-französischen Netzwerk SeniorPAMINA beigetreten. Als Partner für Sicherheit wird