Die ASR A2.2 regelt klare Anforderungen an betriebliche Selbsthilfemaßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz Kassel. – Mit Bekanntgabe der neuen Arbeitsstättenregel “Maßnahmen gegen Brände” (ASR A2.2) haben Unternehmen ihre Gefährdungsbeurteilung auch auf