Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Gerade wenn Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte sich selbst unprofessionell verhalten, kann ein Arbeitnehmer schon mal die Nerven verlieren. Hier fallen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wichtiger Hinweis für das Schreiben eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags Wer einen Text für einen Aufhebungsvertrag sucht, findet nachfolgend einige Anregungen.
Ein Interview von Maximilian Renger mit Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck. Seit dem 1.6.2015 gilt die Mietpreisbremse in Deutschland. Dort, wo die Mietpreisbremse eingeführt wurde, sind die Mietpreise
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag von ihrem Arbeitgeber erhalten, werden häufig unter starken Druck gesetzt, diesen schnellstmöglich zu unterzeichnen. Nachfolgend
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. Am 01.06.2015 wurde die Mietpreisbremse eingeführt. Ziel war es im Wesentlichen, den Anstieg der Mieten einzudämmen. Diese
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsrecht Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers: Wer die Wartezeit von sechs Monaten nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 4 BurlG) durchlaufen hat, erwirbt
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Sehr viele Arbeitnehmer in Deutschland leisten regelmäßig Überstunden. Die Vergütung muss entweder durch Freizeitausgleich oder Bezahlung erfolgen. Bezahlung erfolgt
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsecht, im Interview mit Fachanwalt für Arbeitsecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. In seinem Beschluss vom 20.04.2016, Az. 7 ABR 50/14, hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG)