Steuerberater Roland Franz Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erinnert daran, dass seit 2025 durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV neue Aufbewahrungsfristen
(Bildquelle: iStock-1156263525, Arbeitsvertrag) Die Bundesregierung hat sich am 21. März 2024 darauf geeinigt, dass Arbeitsverträge künftig nicht mehr ausschließlich in schriftlicher Form, sondern auch in textlicher Form abgeschlossen werden können.