Wolfgang Koll und Rechtsanwalt Christian Schmidt klären im Interview Fragen zum Einsatz von vorgefertigten Datenschutzerklärungen aus Website-Baukästen. Seit mehreren Wochen ist die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft und sorgt
Seit dem 25.05.2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich anzuwenden, und zwar auch für Webseiten und Online-Shops. Unternehmen, die solche betreiben, sollten diese jetzt an die neuen Vorgaben anpassen, denn bei
Machen Sie jetzt Ihre Webseite DSGVO-konform und abmahnsicher. Sie erhalten eine vollständige Prüfung Ihrer Website und allen dazugehörigen Unterseiten. Mit einem Klick können Sie Ihre individuelle Datenschutzerklärung, die wir Ihnen
Die Betreiber von Webseiten und Shops erhalten ab sofort von der STADTINFO AG einen rechtssicheren Disclaimer, den sie kostenlos nutzen können. Auf http://www.anwaltinfos.de/muster-disclaimer.html kann der Disclaimer schnell und unkompliziert heruntergeladen
08.03.2012 08. März 2012 Das Institut für IT-Recht der IITR GmbH startet diese Woche mit einem Datenschutz-Special für Startups. Auf der Facebook Fanseite (http://www.facebook.com/datenschutzkodex) werden wertvolle Tipps und Tricks sowie