Gerade zum Ausbildungsstart sollten Personalverantwortliche das Thema Datenschutz im Auge behalten. Denn Auszubildende sind in zahlreiche Prozesse im Unternehmen eingebunden, sei es im Umgang mit Kundendaten(banken) oder in der E-Mail-Korrespondenz.
Das neue Datenschutzrecht gemäß DSGVO und BDSG 2018 bringt für Arbeitgeber neue Verpflichtungen mit sich. Denn sie haben als Verantwortliche nach Art. 32 Abs. 4 DSGVO sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter,