(DAV). Leben die Kinder nicht bei ihren Eltern und ist diesen das Sorgerecht teilweise entzogen, können sie trotzdem gegenüber dem Ergänzungspfleger Anspruch auf Auskunft über die „persönlichen Verhältnisse“ ihres Kindes
(red/dpa). Nach einer Trennung müssen Eltern entscheiden, bei wem die Kinder leben. Gibt es darüber keine Einigung, muss das Gericht dies festlegen. Um diese Entscheidung zu treffen, müssen die Richter
(red/dpa). Während eines Auslandsschuljahrs leben die Jugendlichen nicht im Haushalt ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten. Damit entfallen Leistungen wie zum Beispiel Wäsche waschen und Verköstigung. Das bedeutet jedoch nicht, dass der
(DAV). Kinder leiden in aller Regel unter der Trennung und Scheidung ihrer Eltern. Das Argument, das Kind werde durch die Scheidung seelisch schwer getroffen, ist allerdings nicht ausreichend, um von
(DAV). Eine von Gewalt beherrschte Beziehung zwischen den Eltern wirkt sich auch als seelische Gewalt massiv auf die Kinder aus. In einem solchen Fall kann das Gericht den Umgang des
(DAV). Das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen eines Unterhaltspflichtigen erhöht sich, wenn der Arbeitgeber ihm einen Dienstwagen auch für private Fahrten zur Verfügung stellt. Um zu errechnen, um wieviel sich das Einkommen
(DAV). Entscheidet sich ein Kind nach einer Berufsausbildung, ein Studium anzuschließen, kann das für die Eltern bedeuten, dass sie weiterhin Kindesunterhalt zahlen. Allerdings gilt das nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die
(DAV). In der Regel werden die Kosten für ein Umgangsverfahren zwischen den beiden beteiligten Elternteilen hälftig geteilt. Bei der Verteilung der Kosten werden die Einkommensverhältnisse der Eltern nicht berücksichtigt. Die
(red/dpa). Nach einer Trennung gibt es zwischen gemeinsam sorgeberechtigten Eltern nicht selten Reibereien, wenn es um Entscheidungen für das Kind geht, zum Beispiel in Gesundheitsfragen. Sind dies wichtige Fragen –
(DAV). Die Mutter boykottierte das Umgangsrecht des Vaters. Dieser regte daraufhin ein Verfahren an, in dem das Gericht die Gefährdung des Kindeswohls überprüfen sollte. Die Richter sahen von Kinderschutzmaßnahmen ab.