München/Berlin (DAV). Bricht ein Auszubildender seine Ausbildung wegen einer vorübergehenden Erkrankung ab, hat er keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Die 1994 geborene Frau begann im Februar 2016 eine zweijährige Ausbildung
München/Berlin (DAV). Das Gesetz sieht vor, dass Kindergeld rückwirkend nur für sechs Monate gezahlt wird. Dies muss die Familienkasse allerdings schon bei der Festsetzung berücksichtigen. 2015 beantragte der Vater für
Karlsruhe/Berlin (DAV). Die Frage, ob Schenkungen oder Zuwendungen bei Ende einer Beziehung zurückgefordert werden können, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Insbesondere auch bei nichtehelichen Beziehungen und wenn es sich um
München/Berlin (DAV). Kinder haben grundsätzlich die Möglichkeit, nach deren Tod in das Mietverhältnis der Eltern einzutreten. Sie können die Wohnung also übernehmen. Das ist aber an Voraussetzungen geknüpft. Voraussetzung ist,
Ab 2019 werden das FORUM Junge Anwaltschaft und der Informationsdienst MkG (Mit kollegialen Grüßen) zusammenarbeiten. Was bringt die Kooperation jungen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten? In allen sechs Ausgaben und auf mkg-online.de
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