Machtlos gegen wildes Plakatieren? (NL/9064502547) Das wilde Plakatieren ist nicht nur eine Sachbeschädigung (OLG Karlsruhe NJW 1978, 1636), sondern auch eine Besitzstörung (§ 862 BGB), gegen die auf Unterlassung geklagt
Glückliche Kinder soziales Engagement zahlt sich aus (NL/7905091481) Die Firma TOP-Immobilien aus Berlin besteht schon seit mehr als 25 Jahren und ist ein Immobi-lienmakler-Team im klassischen Sinn. Im Fokus des