(Bildquelle: XavierLorenzu/stock.adobe.com) Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer, die in ihrer Gemeindesatzung geregelt ist. Die Höhe variiert zwischen 0 und 18 Prozent, meist bezogen auf die Jahreskaltmiete der Wohnung.
Der eine holt sich eine Wurstsemmel vom Metzger, der andere einen Burger von einer Fast-Food-Kette, wieder ein anderer bestellt sich genüsslich eine Pizza beim Italiener vor Ort und so mancher