Der Abwicklungsvertrag ist eine einvernehmliche sowie ergänzende Regelung im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Alternative Bezeichnungen für Abwicklung sind Durchführung, Erledigung oder Vollzug. Das Arbeitsverhältnis selbst wird mit dem Abwicklungsvertrag
Präsentation und Rhetorik trainieren Die erste Erkenntnis: eine gute Vorbereitung ist der oft unterschätzte Erfolgsfaktor – mindestens 70 % Ihres Erfolgs entscheiden sich vor der Präsentation. Wichtigste Punkte: Die genaue
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Ein alter Grundsatz gilt nicht mehr: Beim Auszug muss der Mieter die Wohnung renovieren. Diese Zeiten sind