Haus & Grund Hessen zur Einbringung des Gesetzentwurfs gegen spekulativen Leerstand in den Landtag Frankfurt/ Wiesbaden, 25. Juni 2025 – “Nutzlos” nennt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund
Haus & Grund Hessen betrachtet die Entwicklung mit Sorge Frankfurt/ Wiesbaden,1. Juli 2024 – In Hessen wurden 2023 deutlich mehr Anträge auf Zwangsversteigerungen einer Immobilie gestellt als im Jahr zuvor:
Aufstockung und Dachgeschossausbau erleichtern, leerstehende Büroräume nutzen Frankfurt/Wiesbaden, 24. Januar 2024 – Das von der neuen Landesregierung im Koalitionsvertrag vereinbarte “Gesetz gegen spekulativen Leerstand im Geltungsbereich des angespannten Wohnungsmarktes”, ist
Haus & Grund Hessen zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD zur Bildung der neuen Landesregierung Frankfurt/Wiesbaden, 14. Dezember 2023 – Zum Koalitionsvertrag, den CDU und SPD zur Bildung der neuen
Verband der privaten Immobilieneigentümer lehnt Gesetz gegen spekulativen Leerstand ab Frankfurt/Wiesbaden, 20. November 2023 – Mit Sorge betrachtet Haus & Grund Hessen das von den potenziellen hessischen Koalitionspartnern CDU und
Haus & Grund Hessen mahnt vor Inkrafttreten der Grundsteuer-Reform zur Zurückhaltung – weitere Steigerung der Wohnkosten vermeiden Frankfurt/Wiesbaden, 2. März 2023 – “Das Manöver vieler hessischer Städte und Gemeinden ist
Haus & Grund Hessen begrüßt Verlängerung bis Ende Januar 2023 Frankfurt/ Wiesbaden, 13. Oktober 2022 – Heute wurde bekannt, dass die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung einmalig bis Ende Januar
Eigentümerverband: Große Unsicherheit mit vereinten Kräften angehen Frankfurt/ Wiesbaden, 20. September 2022 – “Die drastisch steigenden Energiepreise werden für viele Bürgerinnen und Bürger in Hessen zu einer unerträglichen Belastung”, sagt
Ab 1. Juli können Eigentümer ihre Daten online abgeben – aber auch auf Papier Frankfurt/ Wiesbaden, 28. Juni 2022 – Etwa drei Millionen hessische Immobilien- und Grundstückseigentümer haben den gleichen
Stellungnahme zum Vorschlag der Bundesländer Frankfurt/Wiesbaden, 3. Juni 2022 – “Die Sinnhaftigkeit einer Absicherung gegen Elementarschäden kann nur jeder Hausbesitzer für sich selbst entscheiden.” Das sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer