1. Der Betriebsrat hat zum Nachweis eines ordentlichen Beschlusses für ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren zur Einsetzung der Einigungsstelle folgende Unterlagen vorzulegen: – Protokoll der Sitzung, aus der sich ergibt, dass das
Bavaria Mediation bietet die Mediation als Alternative zum Gang zur Einigungsstelle an. München: Die Bavaria Mediation hat mit dem ehrenamtlichen Arbeitsrichter Lothar Rother einen Partner gewonnen, der speziell in Fragen