Videoüberwachung nur bei konkretem Verdacht gegen einen eingeschränkten Personenkreis – Diebstahl von zwei Packungen Zigaretten rechtfertigt auch bei langjähriger Betriebszugehörigkeit ordentliche Kündigung Essen, 16. Juli 2012*****Der AGAD – Arbeitgeberverband Großhandel,
In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall