Karlsruhe/Berlin (DAV). Das geltende Unterhaltsrecht verlangt von denen, die die Kinder betreuen – meist den Müttern -, sich frühzeitig um eine Arbeit zu bemühen. Der Umfang dieser so genannten Erwerbsobliegenheit
Düsseldorf/Berlin (DAV). Auch minderjährige Kinder können eine so genannte Erwerbspflicht haben. Dies setzt voraus, dass sie nicht mehr der Schulpflicht und den Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes unterliegen. Von einer solchen Erwerbspflicht