Mannheim, 01. Februar 2011. Online-Händler, die mit dem Begriff “Festpreis” für ihre Produkte werben, dürfen im betreffenden Preis keine variablen Preisbestandteile haben. Sonst ist ihre Werbung wettbewerbswidrig. Darauf weist iclear
Mannheim, 22. November 2011. “Um den E-Commerce könnte es besser bestellt sein, wenn der Zahlungsverkehr einfach und sicher wäre”, klagt das Branchenblatt Computerwoche in einem aktuellen Online-Artikel. Beide Voraussetzungen –