Seit dem 25.05.2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich anzuwenden, und zwar auch für Webseiten und Online-Shops. Unternehmen, die solche betreiben, sollten diese jetzt an die neuen Vorgaben anpassen, denn bei
Akten vernichten lassen, das geht jetzt auch mobil. Beim Kunden vor Ort werden kleine Aktenmengen bis hin zu ganzen Archiven sicher vernichtet. Mainz, 17. Oktober 2017 – Endet die Aufbewahrungspflicht
Zertifizierungen schützen Verbraucher, Unternehmen und Marken Expertenkommentar von Andres Dickehut, CEO des deutschen Marketing- und IT-Dienstleisters Consultix GmbH Der Countdown läuft! Vor gut einem Jahr hat das Europäische Parlament die