Umfassende Pflichten für Unternehmen, Behörden und Organisationen Die Uhr tickt für Unternehmen, Behörden und Organisationen: Das neue (HinSchG) muss gemäß EU-Whistleblower-Richtlinie bis 17.12.2021 verabschiedet werden. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.