Zumindest in Deutschland ist das Zahlen per Rechnung nach wie vor die beliebteste Methode, um online gekaufte Waren zu bezahlen. Theoretisch ist gegen dieses Zahlungsmittel auch nichts einzuwenden – würden
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt im § 195 fest: “Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre”. Abweichend davon gibt es Verjährungsfristen von zehn Jahren bei Rechten an einem Grundstück (§ 196