Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: – Arbeitnehmer, die auf einen anderen Arbeitgeber – z.B. ein Tochterunternehmen – ausgelagert werden, aber den bisherigen Arbeitsplatz beibehalten, sind grundsätzlich auswärts tätig.
Fahrten zur Uni sind Dienstreisen und können mit dem doppelten Kilometersatz abgerechnet werden, sagt der Bundesfinanzhof. Ein Fahrtenbuch für Studenten gibt es im kostenlosen Uni-Paket von FORMBLITZ Berlin, 04.04.2012 –