R+V-Infocenter: Wer Alkohol getrunken hat, sollte E-Scooter stehen lassen (Bildquelle: Pixabay) Wiesbaden, 11. Februar 2026. Die fünfte Jahreszeit ist da, in den närrischen Hochburgen verwandeln sich Straßen, Kneipen und Säle
Die ARAG Experten erklären, worauf Narren achten sollten Die ARAG Experten erklären, worauf Narren achten sollten Ob Karneval, Fastnacht oder Fasching – die fünfte Jahreszeit ist in vollem Gange. Richtig
Fasching für die Ewigkeit: Aktionen auf Echte Fotos, Fotobücher & Wandbilder Fasching, Karneval & Fastnacht mit fotoCharly Fotoprodukten Exklusive Rabatte auf echte Fotos, Fotobücher & mehr. Bei fotoCharly gibt es
R+V-Infocenter: Auto während der anstehenden närrischen Tage außerhalb der „Krawallzone“ parken (Bildquelle: Pixabay) Wiesbaden, 6. Februar 2024. Zerkratzter Lack, zerstochene Reifen, eingeschlagene Scheiben: Vandalismus gehört zu den häufigsten Schadensursachen –
Kompositversicherer des ARAG Konzerns zum Sonderbotschafter ernannt Mit dem Goldenen Ehrenring hat der Bund Deutscher Karneval e. V. (BDK) die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG ausgezeichnet. Der Kompositversicherer des ARAG Konzerns wurde
R+V-Infocenter warnt vor Kratzer und Dellen Wiesbaden, 19. Februar 2020. Übermütige Jecken, bunte Motivwagen, fliegende Kamellen: In der fünften Jahreszeit schlängeln sich Karnevalsumzüge durch viele Städte. So manches parkende Auto
ARAG Tipp zum Wochenende: Es wird jeck! Jetzt ist in den Karnevalshochburgen die Zeit zum Feiern! Ob im privaten Kreis am Wochenende oder auf einer öffentlichen Tanzveranstaltung – Karnevalsklassiker wie
Per Gesetz verboten „Das Waffengesetz verbietet sogenannte Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit – und das auch in der fünften Jahreszeit“, sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Gleiches gilt für
(pd-f/tg) Karneval, Fastnacht, Fasnet oder Fasching – egal, wie man es nennt: Die Narrenzeit steht an und in den Straßen wird wieder gefeiert und getanzt. Wer keine Lust hat, sich
Ford Umfrage zeigt: 56 Prozent der Millennials setzen sich auch verkatert noch hinter das Steuer. (NL/2322412104) Autofahren mit Kater beispielsweise nach einer Karnevalsparty kann aufgrund des Restalkohols im Körper lebensgefährlich