ARAG Experten zum wenig kannten Feiertag am 31. Oktober In neun Bundesländern ist der 31. Oktober ein gesetzlicher Feiertag. Und die Rede ist nicht von Halloween, der Gruselnacht keltischen Ursprungs.
In vielen Berufen ist es notwendig, auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten kurzfristig bei Bedarf bzw. im Notfall zur Verfügung zu stehen. Ob mitten in der Nacht aus der Wohnung ausgesperrt,