Seit Januar 2022 sind Energieversorger gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden unterjährige Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen. Dies geht aus der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) und der neuen Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung