Beratung und Zustimmung aller Betroffenen bzw. Sorgeberechtigten sind zwingend erforderlich Nach dem neuen Gendiagnostikgesetz (GenDG), das seit Anfang 2010 in Kraft ist, sind Abstammungstests nicht mehr rechtmäßig, die ohne Einverständnis
Die seit Februar gesetzlich erforderlichen Qualifikationsnachweise zur fachgebundenen genetischen Beratung konnten durch einen großen Teil der Frauenärzte bereits abgelegt werden. Möglich wurde dies trotz der fehlenden Umsetzungsfrist und der mangelnden