Finanzämter stellen Bescheide zur Grundsteuer seit April nur noch unter Vorbehalt aus. Darüber hatten sich im Januar die Finanzministerien von Bund und Ländern geeignet. Der Anlass: Derzeit stehen die für
Unsicherheit bei Vermietern, wenn Mieten erhöht werden sollen, wenn sie mit Mietminderungen wegen angeblicher Wohnungsmängel konfrontiert werden und Nebenkosten oder Betriebskosten abrechnen. In etwa die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen ist nicht
Betriebskostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter bis spätestens Ende Dezember vorliegen Die Abrechnung für den Abrechnungszeitraum 2010 der Mietnebenkosten muss bis Ende Dezember dem Mieter vorliegen Für Vermieter, die die