Ein Gericht kann eine Testierunfähigkeit nur auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens feststellen. Dazu wird immer ein Gutachter beauftragt. Dieser muss entweder Neurologe oder Psychiater sein. Zum Beispiel können auch Privatpersonen
Verfahren gegen die gesetzliche Rentenversicherung oder das Versorgungsamt, seien es Widerspruchsverfahren, seien es Klagen, hängen entscheidend, manchmal ausschliesslich von den Ergebnissen der verschiedenen medizinischen Gutachten ab. Diese Gutachten sollten prinzipiell