Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) Jena, 30. März 2012. Wie die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) mitteilt, gibt es bei Kurzzeit-Ehen keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Das Landessozialgericht in Hessen