Viele Immobilieneigentümer haben ihr Leben lang gearbeitet, müssen im Alter aber dennoch mit einer kleinen Rente auskommen oder sie möchten sich zum Lebensende noch Wünsche erfüllen. Zuweilen passiert es dann,
Wer seine Eigentumswohnung veräußern möchte, muss dazu in der Regel noch weitere Dokumente bereithalten als ein Hausverkäufer. Darüber hinaus ist aber auch ein gut organisierter Verkaufsprozess entscheidend, um einen angemessenen
Wer seine Immobilie verkaufen will, erwischt eine gute Zeit: Die Preise und die Nachfrage sind hoch. Auch während der Pandemie sind Verkäufe problemlos durchführbar. Gerade jetzt sollte man einen Makler
Wertermittlung, Vermarktung und Verhandlungsführung sind entscheidende Kriterien für den Erfolg Wer seine Eigentumswohnung veräußern möchte, muss dazu in der Regel noch weitere Dokumente bereithalten als ein Hausverkäufer. Darüber hinaus ist
Die Immobilienmakler der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH prüfen für Grundstücksverkäufer ganz genau die Zielgruppe. Denn das Grundstück kann unter Umständen nicht nur an Privatpersonen, sondern auch an Projektentwickler veräußert werden.
Immobilienerben stehen häufig vor mehreren Herausforderungen: Sie haben nicht nur einen geliebten Menschen verloren, sondern sie müssen sich auch entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen wollen. Im Falle
Das neue Maklergesetz ab 23.12.2020 Nicht nur Corona verändert Deutschland, sondern auch neu ausgegebene Gesetze für Immobilien, die 2021 in Kraft treten. Insbesondere am Immobilienmarkt gibt es, zumindest für einzelne
Die Bundesregierung möchte Immobilienkäufer entlasten. Deshalb treten gegen Ende Dezember Neuregelungen im Hinblick auf die Maklerprovision in Kraft. Für Hamburg bedeutet das: Verkäufer müssen künftig mindestens die Hälfte der Maklerprovision
Am 23. Dezember 2020 tritt die gesetzliche Neuregelung über die Verteilung der Maklerkosten in Kraft. Maximilian Lippka, Inhaber der Münchner IG, informiert über die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes, dessen Kern
In Baden-Württemberg teilen sich üblicherweise Verkäufer und Käufer von Immobilien die Maklerprovision von 7,14 Prozent. Jede Partei trägt somit 3,57 Prozent der Kosten. Ab dem 23. Dezember 2020 gilt nun