Am 23. Dezember 2020 tritt die gesetzliche Neuregelung über die Verteilung der Maklerkosten in Kraft. Maximilian Lippka, Inhaber der Münchner IG, informiert über die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes, dessen Kern
In Baden-Württemberg teilen sich üblicherweise Verkäufer und Käufer von Immobilien die Maklerprovision von 7,14 Prozent. Jede Partei trägt somit 3,57 Prozent der Kosten. Ab dem 23. Dezember 2020 gilt nun
Verkäufer, die einen angemessenen Erlös für ihre Immobilie erzielen möchten, setzen diese vor jedem Besichtigungstermin optimal in Szene. Sie räumen auf, staubsaugen und putzen die Fenster. Auch Vermieter gehen so
“Als Immobilienmakler vertreten wir sowohl die Interessen von Immobilienverkäufern als auch von Immobilienkäufern”, sagt Günther Gültling, Inhaber von GG Immobilien, “daher sehe ich mich in der Pflicht dazu, beide Parteien
Eigentümer, die eine Immobilie in einer Spitzenlage mit einer besonderen Ausstattung besitzen, möchten diese oft diskret verkaufen. Sabori Immobilien aus Hamburg unterstützt sie dabei und findet schnell und gezielt einen
“Für Immobilienerben ist es ratsam, sich zunächst darüber Gedanken zu machen, ob sie das Erbe annehmen möchten oder nicht”, meint Stefan Sagraloff, Geschäftsführer von Immopartner aus Nürnberg, “denn wenn die
Eigentümer möchten ihre Immobilie meist schnell verkaufen und noch dazu einen zufriedenstellenden Preis für diese erzielen. Damit ihnen das gelingt, helfen ihnen die erfahrenen Makler von Marquardt Immobilien mit Sitz
Eigentümer können für ihr Mehrfamilienhaus unter Umständen einen höheren Erlös erzielen, wenn sie dieses vor dem Verkauf in Eigentumswohnungen umwandeln. Die Experten der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH wissen, worauf Eigentümer
Wer seine Immobilie verkaufen möchte, sollte diese auch geschickt vermarkten. Denn nur so wird schnell ein passender Käufer gefunden. Saskia Schmitz, Geschäftsführerin der Schmitz ImmobilienPartner GmbH, weiß, worauf es dabei
Grundstückskaufinteressenten haben häufig zahlreiche Fragen. Einige davon sind: Wie darf das Grundstück bebaut werden? Wie viele Stockwerke darf die künftige Immobilie haben? Welche Leitungs- und Wegerechte gelten vor Ort? Damit