Auch bei Facebookseiten darf ein Impressum nicht fehlen Bei gewerblichen Internetauftritten aller Art ist der Anbieter nach § 5 Telemediengesetz (TMG) verpflichtet, ein Impressum mit bestimmten Pflichtangaben verfügbar zu machen.
Das Impressum ermöglicht einem Webseitenbesucher den Betreiber dieser eindeutig identifizieren zu können. Bei geschäftlichen Webseiten ist ein Impressum zwingen vorgeschrieben. Jedoch stellt sich die Frage: Ab wann gilt eine Website
GoMoPa.net – Transparenz in Sachen Wirtschaft und Finanzen Das Investment des Jahrhunderts – Rendite mit Zigaretten? Rendite mit Zigaretten, wie soll das gehen? Zigaretten sind auch für Nichtraucher interessant –