Insolvenzanfechtung: Antworten auf die 8 wichtigsten Fragen Der Insolvenzverwalter verfolgt mit der Insolvenzanfechtung ganz allgemein das Ziel, die Insolvenzmasse im Interesse der Gläubiger möglichst zu steigern. Dazu verhilft ihm unter
Scheckübergabe durch den Schuldner an den Vollziehungsbeamten ist keine Zwangsvollstreckung, sondern Rechtshandlung des Schuldners im Sinne von § 133 InsO – Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden Übergibt der Schuldner
Nichtführung und Nichtaufbewahrung von Belegen und Büchern (§§ 238, 257 HGB, § 41 GmbHG) führt zu Beweisvereitelung im Schadenersatzprozess. Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden Verletzt der GmbH-Geschäftsführer seine Pflicht zur Führung
Die gesetzlichen Vermutungen (hier: § 133 InsO Vorsatzanfechtung und § 17 Abs. 2 S. 2 InsO Zahlungseinstellung) erschweren die Rechtsverteidigung der Anfechtungsgegner – Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden Die Vermutung
Sogar bei Vergleich mit Teilverzicht besteht für Gläubiger Gefahr der Insolvenzanfechtung und Rückzahlungspflicht-Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden Vereinbarungen zwischen späterem Insolvenzschuldner und Gläubiger auf der Grundlage eines Sanierungskonzeptes können den