ARAG Experten zu den aktuellen Bedingungen Für überschuldete Menschen ist die Verbraucherinsolvenz oft die einzige Möglichkeit, um irgendwann wieder schuldenfrei zu sein. Die ARAG Experten erläutern, wie das Insolvenzverfahren abläuft
Corona-Krise keine Entschuldigung für Insolvenzverschleppung Trotz Corona-Krise müssen Insolvenzanträge innerhalb von 3 Wochen nach Kenntnis von der Insolvenzreife eingereicht werden! Wer glaubt, dass er aufgrund der Pandemie bei Zahlungsschwierigkeiten davon
Die Abweisung der Insolvenz mangels Masse wirkt im ersten Schritt erschreckend. Allerdings sind die Konsequenzen weniger dramatisch, als sie im ersten Moment erscheinen. Denn trotz dieser Abweisung steht Ihnen weiterhin
Unnötiges Verzögern des Insolvenzantrags ohne Aussicht auf Verbesserung der wirtschaftlichen Lage gefährdet die Restschuldbefreiung, § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO – Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden § 290