Das Regierungskabinett hat am 18.07.2012 den Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen. Das Gesetz soll am 01.01.2013 in Kraft treten. Insolenzrecht Dresden Teil 1: Wegfall
Scheckübergabe durch den Schuldner an den Vollziehungsbeamten ist keine Zwangsvollstreckung, sondern Rechtshandlung des Schuldners im Sinne von § 133 InsO – Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden Übergibt der Schuldner
Der Arbeitnehmer in der Insolvenz darf Lohnrückstände unterhalb der Pfändungsgrenze selbst einklagen (Formulierung Autor), Urteil LAG Düsseldorf vom 26.01.2012, Az. 11 Sa 1004/11. Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden Der Arbeitnehmer in
Gläubiger muss im Antrag auf Restschuldbefreiung die Gründe mangelnder Arbeitssuche glaubhaft machen – Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden Die Anforderungen eines Gläubigerantrags auf Restschuldbefreiung wegen mangelnder Bemühungen des Schuldners
Unnötiges Verzögern des Insolvenzantrags ohne Aussicht auf Verbesserung der wirtschaftlichen Lage gefährdet die Restschuldbefreiung, § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO – Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden § 290
Ist die Urlaubsgeldhöhe branchenüblich, steht es nicht der Insolvenzmasse zu – Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden Auch erheblich hohes Urlaubsgeld verbleibt dem Insolvenzschuldner, wenn es auch in vergleichbaren Unternehmen
Nichtführung und Nichtaufbewahrung von Belegen und Büchern (§§ 238, 257 HGB, § 41 GmbHG) führt zu Beweisvereitelung im Schadenersatzprozess. Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden Verletzt der GmbH-Geschäftsführer seine Pflicht zur Führung
Schlecker-Insolvenz – Was geschieht mit der Arbeitsvergütung, wenn Insolvenzverwalter dem Arbeitnehmer kündigt und ihn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unwiderruflich freistellt? Sachverhalt Schlecker -Insolvenz – Insolvenzarbeitsrecht Dresden Nach Eröffnung eines