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Tag "Kanzlei Dresden"

Haftungsrisiko des GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz-Insolvenzrecht Dresden

Nichtführung und Nichtaufbewahrung von Belegen und Büchern (§§ 238, 257 HGB, § 41 GmbHG) führt zu Beweisvereitelung im Schadenersatzprozess. Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden Verletzt der GmbH-Geschäftsführer seine Pflicht zur Führung

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Auch öffentlich-rechtliche Gläubiger sind der Insolvenzanfechtung ausgesetzt, § 133 InsO -Insolvenzrecht Dresden.

Die gesetzlichen Vermutungen (hier: § 133 InsO Vorsatzanfechtung und § 17 Abs. 2 S. 2 InsO Zahlungseinstellung) erschweren die Rechtsverteidigung der Anfechtungsgegner – Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden Die Vermutung

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Insolvenzanfechtung kann zur Rückzahlung einer Vergleichszahlung führen-Insolvenzrecht.

Sogar bei Vergleich mit Teilverzicht besteht für Gläubiger Gefahr der Insolvenzanfechtung und Rückzahlungspflicht-Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden Vereinbarungen zwischen späterem Insolvenzschuldner und Gläubiger auf der Grundlage eines Sanierungskonzeptes können den

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