Auch die letzte Übergangfrist zur Nutzung alter PMR Funkgeräte in der Zweiradausbildung von Fahrschulen ist seit dem 1. Juli passé. Obwohl es kaum Anlagen auf dem Markt gibt, welche die
Seit dem 1. Juli ist die Übergangsfrist, die der Paragraph 52 Abs. 4 StVO regelt, zur Nutzung von Funkgeräten im Straßenverkehr abgelaufen! Wie eine bundesweite Umfrage unter Fahrschulen ergab, sind