Kehl, 6. Juni 2023. Am 30. Juni 2023 läuft die Antragsfrist für Unternehmen für die Befreiung von KWKG- und Offshore-Umlage im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) für das Jahr 2023
Meldepflicht für Unternehmen mit über 1 Mio. kWh Das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), welches am 21.12.2015 verabschiedet wurde, zeigt nun seine ersten Auswirkungen. Durch das Gesetz ändert sich die Abrechnung der
6% bis 8% p.a. Auszahlung EEG & KWKG! Das Konzept, das Vertragswerk, die Zahlen und die steuerlichen Grundlagen sind auch im zweiten Vertriebsjahr unverändert. Das aus dem letzten Jahr bekannte