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Tag "LAG Berlin-Brandenburg"

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze – Arbeitsrecht 0

Ablehnung von Homeoffice kein Kündigungsgrund Das Weisungsrecht des Arbeitgebers reicht nicht aus, um einem Arbeitnehmer einseitig einen Telearbeitsplatz im Homeoffice zuzuweisen. Verweigert dieser die Telearbeit, ist das kein ausreichender Kündigungsgrund.

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