Das Landesarbeitsgericht Hessen bestätigt Streikrecht der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer Dr. Jan Moritz Schilling von MOOG hat die GDL vor dem Landesarbeitsgericht Hessen vertreten. Frankfurt/Darmstadt, 10. Januar 2024 – Auch vor
Teurer Schmuck im Büro: Arbeitgeber haftet nicht bei Diebstahl Wer teuren Schmuck und andere Wertgegenstände zur Arbeit mitbringt und im Rollcontainer seines Schreibtisches lagert, kann nach einem Diebstahl nicht den
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg stärkt Rechte von Arbeitgebern Das deutsche Bundesurlaubsgesetz regelt, dass nicht genommener Urlaub spätestens am 31. 3. des Folgejahres verfällt. Nach Einmischung des Europäischen Gerichtshofs hatte das undesarbeitsgericht 2009