Steuerrecht Ab 1. Januar 2013 wird nach Mitteilung der D.A.S. die Lohnsteuerkarte durch die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Arbeitnehmer müssen künftig dem Arbeitgeber nur noch Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum mitteilen und
Ab 01.01.2013 wird die elektronische Lohnsteuerkarte, ELStAM genannt, verpflichtend eingeführt. Für Arbeitgeber bedeutet das: Sie können steuerrelevante Daten ihrer Angestellten – wie Lohnsteuerklasse, Freibeträge oder den Familienstand – über die
Wechsel muss mindestens sieben Monate vor der Geburt erfolgen Erwerbstätige Mütter und Väter, die sich nach der Geburt des Kindes um dessen Betreuung kümmern, erhalten zum Ausgleich für das wegfallende
GoMoPa.net – Transparenz in Sachen Wirtschaft und Finanzen Flop mit einer Fondsanlage. Außergewöhnlich hohe Verwaltungskosten, ein Agio von 5 Prozent zuzüglich weiteren Verwaltungsgebühren und eine jährlich Rendite von nur 3
Vorhandene Freibeträge werden nicht automatisch für 2012 berücksichtigt Essen, 16. November 2011******Die Zeit der Lohnsteuerkarte ist abgelaufen. Im Oktober dieses Jahres gab es bereits zum zweiten Mal keine Post mehr